Zahlungsrückstand des Mieters
Telefonische Rechtsberatung für Mieter und Vermieter
Alles was wichtig ist
Zahlungsrückstand
Mieter von Wohn- und Geschäftsräumen, die den Mietzins oder die Nebenkosten nicht rechtzeitig bezahlen kommen in Verzug.
Betreibung
Vermieter können alle, die den Mietvertrag unterschrieben haben, auf die ausstehende Zahlungen betreiben. Die Mieter haften solidarisch.
30-tägige Zahlungsfrist
Bevor Vermieter den Mietvertrag kündigen können, müssen sie dem Mieter schriftlich auffordern, den ausstehenden Mietzins innert 30 Tagen zu bezahlen.
Kündigung
Bezahlt die Mieterschaft innert der 30-tägigen Frist nicht, kann der Vermieter mit dem kantonalem Formular auf Ende des nächsten Monats kündigen.
Kündigung anfechten
Mieter, die eine Kündigung nicht akzeptieren, können diese innert 30 Tagen anfechten. Für Mitglieder ist die Vorlage gratis zum Downloade verfügbar.
Vorlagen und Muster
Im Bereich Vorlagen und Muster finden Mieter und Vermieter die richtige Vorlage. Die Vorlagen können Mitglieder gratis von unserer Webseite herunterladen.
Zahlungsrückstand
Telefonische Rechtsberatung
Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt! Gerne können Sie uns auch nach einer Zweitmeinung fragen oder Prozessaussichten besprechen. Wir unterstützen Mieter und Vermieter. Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung. Einfacher und schneller geht es nicht!
Schweizer Mietrecht
Antworten auf häufige Fragen
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Online Rechtsauskunft
Wir lassen Sie nicht alleine. Mit der telefonischen Rechtsberatung und unserem Online Service bekommen Sie Alles aus einer Hand! Das heisst: Sie können uns per E-Mail oder Post Unterlagen zuschicken und auch wir schreiben für Sie Briefe an die Gegenpartei oder rechtssichere Eingaben an Schweizer Behörden.
Und das Beste ist: Wir können es jetzt sofort machen. Testen Sie uns!
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