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Komme ich innert Monatsfrist aus dem Mietvertrag?

Antwort

Ja. Jeder Mietvertrag kann auf das Ende des nachfolgenden Monats gekündigt werden, also ohne Kündigungsfrist und/oder -termin einzuhalten. Um aber den Mietzins nicht weiterhin zu bezahlen, muss der Mieter dem Vermieter einen zumutbaren neuen Mieter (Ersatzmieter) vorschlagen, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu denselben Bedingungen zu übernehmen. Allfällige Kosten für die Suche gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist ebenfalls zur Schadensminderung verpflichtet. Er kann sich jedoch 2-3 Wochen Zeit nehmen, um die Zumutbarkeit und Solvenz der neu vorgeschlagenen Mieterschaft zu prüfen, Art. 264 OR.


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„Für Mieter mit Öl- oder Gasheizung droht nächstes Jahr ein Nebenkosten-Schock: wie viel Geld Haushalte für die höheren Heizkosten einplanen sollten.
Die Energiekrise erreicht die Schweizer Haushalte mit Verzögerung. Mieter- und Hauseigentümerverbände raten ihren Mitgliedern, sich frühzeitig mit den Folgen auseinanderzusetzen.“

NZZ, 14. Juli 2022

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