Antwort

Ein Ersatzmieter gilt als zahlungsfähig, wenn er nicht mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete aufwenden muss. Ausserdem sollte der potentielle Nachfolger keine Einträge im Betreibungsregister haben.


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Ersatzmieter
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„Für Mieter mit Öl- oder Gasheizung droht nächstes Jahr ein Nebenkosten-Schock: wie viel Geld Haushalte für die höheren Heizkosten einplanen sollten.
Die Energiekrise erreicht die Schweizer Haushalte mit Verzögerung. Mieter- und Hauseigentümerverbände raten ihren Mitgliedern, sich frühzeitig mit den Folgen auseinanderzusetzen.“

NZZ, 14. Juli 2022

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Wir lassen Sie nicht alleine. Mit der telefonischen Rechtsberatung und unserem Online Service bekommen Sie Alles aus einer Hand! Das heisst: Sie können uns per E-Mail oder Post Unterlagen zuschicken und auch wir schreiben für Sie Briefe an die Gegenpartei oder rechtssichere Eingaben an Schweizer Behörden.

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Mehr als 95% unserer Kunden sind sehr zufrieden.

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„Sympatische und seriöse telefonische Beratung im Schweizer Mietrecht. Sie helfen den Leuten mit der Rechtsauskunft schnell und kompetent.“
Stefanie H. 
(Primarlehrerin)
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„Kompetente und menschliche Beratung. Mir wurde zugehört und mein Anliegen ernst genommen. Die E-Mail Bestätigung hilft.“
Klaus B. 
(kaufmännischer Angestellter)
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„Ihre Beratung am Telefon in Sachen Mieterschutz und Schimmel war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.“
Claudia M.
(Verkäuferin)

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