
Gibt es Verhandlungsspielraum mit dem Vermieter?
Antwort
Ja. Die beste Lösung ist häufig Ihr Verhandlungsgeschick. Sie können dem Vermieter empfehlen, eine fristlose Kündigung zu akzeptieren, weil Sie sonst eine massive Mietzinsreduktion verlangen und mit einer Mietzinshinterlegung Druck ausüben würden. Sie können ihm anbieten, dass Sie auf eine rückwirkende Mietzinsherabsetzung verzichten, wenn er im Gegenzug die fristlose Kündigung akzeptiert, Art. 259b OR.
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„Für Mieter mit Öl- oder Gasheizung droht nächstes Jahr ein Nebenkosten-Schock: wie viel Geld Haushalte für die höheren Heizkosten einplanen sollten.
NZZ, 14. Juli 2022
Die Energiekrise erreicht die Schweizer Haushalte mit Verzögerung. Mieter- und Hauseigentümerverbände raten ihren Mitgliedern, sich frühzeitig mit den Folgen auseinanderzusetzen.“
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