Gibt es bessere Lösungen als Schadenersatz?
Antwort
Ja. Auch wenn sich die schlechte Bauqualität nachweisen lässt, ist es dennoch nicht einfach, eine Schadenersatzforderung wegen Schimmelpilzbefall auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das Ausmass des Schadens muss mit Quittungen bewiesen werden. Zudem wird nur der Zeitwert unter Abzug der Altersentwertung ersetzt. Der Vermieter könnte im Rahmen der Pflicht zur Schadensminderung auch einwenden, Sie hätten häufiger nachsehen und die Sachen woanders lagern müssen. Ein Schadenersatzprozess ist voller Hürden. Deshalb versuchen Sie am besten, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen, spätestens vor der Schlichtungsbehörde, Art. 259a OR i.V.m. Art. 259e OR.
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