Darf der Vermieter mehr Mietzins verlangen?
Antwort
Ja, der Vermieter darf den Mietzins jederzeit auf den nächsten Kündigungstermin erhöhen. Jedoch muss er dies begründen und den Mieter darüber mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist mit einem vom Kanton genehmigten Formular informieren. Die einseitige Vertragsänderung kann auf Gesuch des Mieters innerhalb von 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde auf Missbräuchlichkeit überprüft werden, Art. 269d OR i.V.m. Art. 270b OR i.V.m. Art. 19 VMWG.
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