Wie kann eine Familienwohnung gekündigt werden, wenn der Partner nicht erreichbar ist?
Kann der (Ehe-) Partner die Zustimmung zur Kündigung der Familienwohnung nicht einholen oder wird sie ihm ohne triftigen Grund verweigert, so kann er den Richter anrufen, Art. 169 Abs. 2 ZGB, Art. 14 Abs. 2 PartG, Art. 266m Abs. 2 OR.
Beratungshotline: 0900 55 33 55 (Fr. 4.50 pro Anruf und Minute)
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