Welche (Neben-) Pflichten hat der Vermieter?
Der Vermieter hat unter anderem die folgenden Nebenpflichten:
- Auskunftspflicht: Über Übergabeprotokoll und Mietzinshöhe beim Vormieter, Art. 256a OR.
- Öffentliche Abgaben und Lasten: Die mit der Sache verbundenen sind trägt der Vermieter, Art. 256b OR.
- Einsicht in die Nebenkostenabrechnng: Muss der Vermieter dem Mieter gewähren, Art. 257b Abs. 2 OR.
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