Welche (Neben-) Pflichten hat der Mieter?
Der Mieter hat unter anderem die folgenden Nebenpflichten:
- Nebenkosten: Müssen vom Mieter bezahlt werden, wenn dies so vereinbart ist, Art. 257a OR.
- Sicherheiten durch den Mieter: Eine Kaution von maximal 3 Monatsmieten ist zulässig, Art. 257e OR.
- Sorgfalt und Rücksichtnahme: Der Mieter muss die Sache sorgfältig gebrauchen, Art. 257f OR.
- Meldepflicht: Der Mieter muss grössere Mängel dem Vermieter sofort melden, Art. 257g OR.
- Duldungspflicht: Unterhaltsarbeiten müssen vom Mieter geduldet werden, Art. 257h OR.
- Mängel: Kleinere Mängel (bis ca. Fr. 300) muss der Mieter auf eigene Kosten beseitigen, Art. 259 OR.
- Erneuerungen und Änderungen: Muss der Mieter akzeptieren, wenn zumutbar, Art. 260 OR.
- Untermiete: Ist im Grundsatz zulässig. Der Vermieter muss informiert werden, Art. 262 OR.
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